Unabhängiges Gutachten über den energetischen Zustand(IST) und die Verbesserungspotenziale(SOLL) Ihre Immobilien.
*Mit einem iSFP erfüllen Sie 5% der Anforderungen des EWärmeG Baden-Württemberg 2015
Die "Energieberatung für Wohngebäuden" richtet sich an Eigentümer von bestehende Wohnhäusern und Wohnungen. Der Zuschuss "Energieberatung für Wohngebäuden" wird von uns(Energieberater) beantragt und an uns bezahlt. Wir sind verpflichtet, Ihnen ein um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen. Die Förderung/Zuschuss beträgt 80% der förderfähigen Ausgaben mit einen Obergrenze von:
Für Komplettsanierung oder individueller Sanierungsfahrplan[iSFP].
Für Wohnungseigentümergemeinschaften[WEG] gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung erläutert wird.