free site design templates

Sanierungs-Konzept

bzw. Beratungsbericht*

Unabhängiges Gutachten über den energetischen Zustand(IST) und die Verbesserungspotenziale(SOLL) Ihre Immobilien.
*Mit einem iSFP erfüllen Sie 5% der Anforderungen des EWärmeG Baden-Württemberg 2015

3 Phasen der Energieberatung

  1. Erhebung des Ist-Zustandes vor Ort - Erstens wird zugehört und nachgehakt über den Anlass, Ihre Wünsche, die Anforderungen und Erwartungen denn am Ende muss die für Sie best passende Lösung gefunden werden. Dann findet an Hand einer Checkliste eine ausführliche Datenaufnahme statt. Unter anderen wie groß, wie alt, Bauart, Baumaterialien, die Bauliche Zustand, der Standort aber auch die Details über die Heizungsanlage und der bisherige Energie-verbrauch. Sie haben die Wahl ob eine Gesamtsanierung in einem Zug oder eine Schritt-für-Schritt[iSFP: individuellen Sanierungsfahrplan] Sanierung über einen längeren Zeitraum besser im Frage kommt.
  2. Energieberatungsbericht [iSFP] - Das Beratungsbericht[individuelle Sanierungs-Fahr-Plan] auch Sanierungskonzept genannt ist ein vielseitiges PDF-Dokument, der den  Vorgaben der Bafa Förderrichtlinie entspricht. Es enthält aufeinander abgestimmte und wirtschaftlich verantworte Sanierungs-Maßnahmen zum "KfW Effizienzhaus" Standard[KfW115, KfW100, KfW85. . . KfW70!], die Fördermöglichkeiten der KfW und Bafa und die Amortisierung.
  3. Abschlussgespräch vor Ort - Im Abschlussgespräch wird den Inhalt des Energieberatungsberichts mit Ihnen besprochen und erläutert. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Fragen zu stellen! Das Beratungsbericht in PDF-Format wird Ihnen vorab gesendet. So können Sie sich auf das Gespräch vorbereiten. Nach Ablauf des Beratergespräches wird die "Verwendungsnachweiserklärung" für die Bafa unterzeichnet. 
BAFA Bundesstelle für Energieeffizienz

BAFA Zuschuss

Die "Energieberatung für Wohngebäuden" richtet sich an Eigentümer von bestehende Wohnhäusern und Wohnungen. Der Zuschuss "Energieberatung für Wohngebäuden" wird von uns(Energieberater) beantragt und an uns bezahlt. Wir sind verpflichtet, Ihnen ein um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen. Die Förderung/Zuschuss beträgt 80% der förderfähigen Ausgaben mit einen Obergrenze von:

Obergrenze 1.300€ für Ein- oder Zweifamilienhäuser

Für Komplettsanierung oder individueller Sanierungs­fahrplan[iSFP].

Obergrenze 1.700€ für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten

Für Wohnungseigentümergemeinschaften[WEG] gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung erläutert wird.

Unsere Kunden und Partner

moa+
Addresse

Denkendorferweg 13/1                    
72622 Nürtingen
Baden-Württemberg

Kontakt

Remy Groskamp
eb@ebnt.de
+49(0) 176 9810 4266